Änderungen im Musterhygieneplan

Der am 2.09.2021 aktuell angepasste Musterhygieneplan für die Grundschule (Primarstufe) weist einige Änderungen auf bzw. gibt es einige Regelungen, auf deren Einhaltung noch einmal explizit hingewiesen wird und die bitte einzuhalten sind.

  • Schulfremde Personen tragen beim Betreten des Schulgeländes – auch des Außengeländes – einen medizinischen Nase-Mund-Schutz. Weiterhin besteht die Pflicht, die Abstandsregelung von 1,5 m einzuhalten. Diese Regelung gilt erst einmal bis zum 3.10.2021
  • Die Pflicht, einen medizinischen Nase-Mund-Schutz auch im Unterricht zu tragen, wurde für die Schülerinnen und Schüler über die ersten vier Wochen nun bis zum 3.10.2021 verlängert. Es gibt Trinkpausen und für das Frühstück am eigenen Platz darf der Nase-Mund-Schutz abgenommen werden.
  • Das Tragen eines medizinischen Nase-Mund-Schutzes gilt auch für alle Dienstversammlungen, schulischen Gremien, Eltern- und Schülerversammlungen bis zum 3.10.2021, so sie in geschlossenen Räumen stattfinden. Präsenzveranstaltungen dürfen stattfinden.
    Es gilt die 3-G-Regelung. Es muss der Nachweis über „geimpft“, „getestet“ oder „genesen“ erbracht werden.
    Tests müssen tagesaktuell sein (nicht älter als 24 Stunden) und neben dem Datum die Uhrzeit, das offizielle Testzentrum, den Namen des Tests und eine Originalunterschrift mit Stempel besitzen. – Liegt nichts dergleichen vor, darf an der Versammlung nicht teilgenommen werden.
    Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die der zweimaligen Testpflicht in der Woche unterliegen.
  • Ansonsten gelten nach wie vor die bekannten Grundregeln der Handhygiene (regelmäßiges gründliches Händewaschen), der Husten- und Niesetikette (Husten und Niesen nur in die Armbeuge), keine Umarmungen und kein Händeschütteln und keine gemeinsame Benutzung von persönlichen Gegenständen (Unterrichtsmaterial wie Stifte, Radiergummis – aber auch Trinkbecher, Austausch von Essen, Kleidung etc)

Alle Informationen können noch einmal hier nachgelesen werden:

musterhygieneplan_primarstufe_2