Catering Mittagessen

Im gebundenen Ganztag ist für alle Schüler und Schülerinnen das Mittagessen verpflichtend (SchulG §19 Abs 3). Das Essen ist ab dem Schuljahr 2019/2020 für alle Schülerinnen und Schüler in Berlin kostenfrei.

Allerdings sind Sie trotzdem noch verpflichtet, einen Vertrag mit dem Caterer abzuschließen, der nur keine weiteren Kosten für Sie mehr nach sich zieht. Sie registrieren sich damit lediglich zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung an der Wetzlar-Schule.

 

Ab dem 1.08.2020 haben wir einen neues Catering-Unternehmen, das uns mit dem Schulmittagessen beliefert, die Firma Warnhoff. Für diese hatte sich unsere Essenskommission auch ausgesprochen  und sie hat nun relativ kurzfristig zum neuen Schuljahr auch den Zuschlag erhalten .

Alle Kinder benötigen einen neuen Vertrag. Dieser ist entweder auf der Seite www.warnhoff-catering.de unter dem Menüpunkt „Interessantes für Eltern“ herunterzuladen und auszudrucken oder bei uns im Sekretariat in Papierform zu erhalten.

In dem Vertrag steht noch, dass Sie den Vertrag jederzeit kündigen können. Das gilt nur, wenn Ihr Kind die Wetzlar-Schule verlässt. Im gebundenen Ganztag ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend, der Vertrag kann erst bei Schulwechsel oder am Ende der sechsten Klasse gekündigt werden.

Der jeweils für den Monat gültige Speiseplan kann über die Seite https://www.warnhoff-catering.de/de/speiseplaene/ unter Wetzlar-Schule abgerufen werden .

I. Wentzcke