Neues zum zweiten Schulhalbjahr

Pünktlich zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres haben sich auch Regelungen im Hinblick auf die Teststrategien verändert.

Wie bereits vor den Ferien bekannt gegeben, testen sich alle Schülerinnen und Schüler nach den Winterferien 14 Tage lang täglich. Ab der dritten Woche setzt wieder die dreimalige Testung pro Woche ein – so die bisherige Planung, die ggf. der pandemischen Entwicklung angepasst wird – und mit Ausnahme entsprechend der unten aufgeführten „test to stay“-Strategie.

Ergänzend kommt neu die „test to stay“-Strategie hinzu, also Regelungen, die ermöglichen, dass Schülerinnen und Schüler so gut wie möglich und mit dem pandemischen Geschehen zu vereinbaren, weiterhin am Schulleben teilnehmen können.
Die „test to stay“-Strategie beinhaltet

  • bei einem positiven Schnelltestergebnis (sog. Indexfall) im Rahmen der seriellen Testung an der Schule wird dies namentlich mit Geburtsdatum und Adresse an das Gesundheitsamt gemeldet
  • es erfolgt keine weitere Abklärung über einen PCR-Test oder einen zusätzlichen Schnelltest – Eltern müssen also nicht mehr direkt nach Abholen ihres Kindes zum Testzentrum in der Leinestraße – allerdings erhält das Kind dann auch keinen Genesenen-Status. Für diesen müsste ein PCR-Test im Testzentrum gemacht werden.
  • die positiv getestete Schülerin/der positiv getestete Schüler erhält den von den Gesundheitsämtern uns Schulen zur Verfügung gestellten Vordruck zur Bestätigung der Isolierung, (der uns bisher allerdings nicht zur Verfügung gestellt wurde).
  • es werden keine schulischen Kontaktpersonen mehr an das Gesundheitsamt gemeldet, es werden auch in der Schule keine Kontaktpersonenlisten geführt
  • alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Lerngruppe/Klasse werden an fünf aufeinander folgenden Unterrichtstagen (statt dreimal wöchentlich) getestet. Sie verbleiben in Präsenz, solange die Testergebnisse weiterhin negativ sind und keinerlei Symptome auftreten
  • ein neuer positiver Fall in der Lerngruppe setzt erneut die Fünftage-Testung in Kraft.

Bei einem Indexfall (einem positiven Schnelltestergebnis) kann dann

  • im direkten Anschluss an die Ferienzeit nach 7 Tagen durch einen PCR-Test im Testzentrum frei getestet werden oder durch einen Schnelltest in einem zertifzierten Testzentrum
  • im laufenden Schulbetrieb  nach 5 Tagen durch einen PCR-Test im Testzentrum frei getestet werden oder durch einen Schnelltest in einem zertifzierten Testzentrum

Anbei noch einmal die grafische Übersicht von der Senatsverwaltung für die Schulen herausgegeben: test-to-stay-fuer-berliner-schulen_02-2022

Bitte informieren Sie uns über positive Tests im häuslichen Bereich möglichst über unsere Schul-eMail-Adresse (sekretariat(at)wetzlar.schule.berlin.de
Sollten Sie doch anrufen und niemanden erreichen, sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter, der regelmäßig abgehört wird.