Offener Abgang und Schnelltests

Aufgrund der weiterhin angespannten Personalsituation ist der offene Abgang weiterhin nach der Unterrichtsverpflichtung bzw. dem Instrumentalunterricht und den verbindlichen Wahlpflichtkursen bzw. AGs bis zu den Weihnachtsferien möglich.
Bitte jeweils in das Mitteilungsheft eintragen, wenn Ihr Kind nicht bis 16.00 Uhr bleiben soll.
Aufgaben können in dieser Woche montags und dienstags in der 8. Stunde (Klasse 1-3) und in der 9. Stunde (Klasse 4-6) in der Hausaufgabenbetreuung erledigt werden. Ab der kommenden Woche (14.11.2022) findet die Hausaufgabenbetreuung wieder montags, dienstags und donnerstags statt.

Es gibt weiterhin keine Pflicht, dass die Kinder sich mit einem Schnelltest auf eine Corona-Infektion testen müssen oder einen Nasen-Mund-Schutz tragen sollen. Beides findet weiterhin auf freiwilliger Basis statt.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind sich hier in der Schule zweimal in der Woche testen soll, dann benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Mitteilung darüber.
Diese Erlaubnis gilt dann lt. Senatsverwaltung für BJF bis zum 8.02.2023 (Beginn des 2. Schulhalbjahres).
Ohne schriftliche Mitteilung von Ihnen kann sich hier kein Kind freiwillig testen.

Es gilt weiterhin Rücksicht zu nehmen. Insofern bitte Kinder mit deutlichen Erkältungssymptomen (Halsschmerzen, Husten, Kopf- oder Gliederschmerzen oder sogar Fieber) bitte zu Hause lassen.