Schulleben ab Mittwoch, dem 16.12.2020

Wie Sie alle wahrscheinlich inzwischen aus den Medien wissen, werden bereits ab Mittwoch, 16.12.2020 aufgrund weiterer tiefgreifender Maßnahmen zur Eindämmung der stark gestiegenen Corona-Neuinfektionen die Kinder aus dem Präsenz-Unterricht in der Schule in das schulisch angeleitete  Lernen zu Hause entlassen. Dies gilt bis zum Freitag.
Die Kinder erhalten von ihren Klassenlehrerinnen und -lehrern Aufgaben, Pläne und/oder auch Anweisungen für digitale Formate, die bis Freitag, 18.12.2020, den letzten Schultag vor den Weihnachtsferien bearbeitet werden.

In den zwei Wochen Weihnachtsferien findet nur eine zwingend erforderliche Ferienbetreuung statt, diese ist bereits mit den jeweiligen Familien abgesprochen und organisiert.

Ab Montag, 4. Januar 2021 startet wieder die Schule – allerdings nicht für alle in der Schule, sondern wieder wie in den drei Tage vor den Ferien als schulisch angeleitetes Lernen zu Hause. Die Klassenlehrerinnen und -lehrer werden mit ihren Klassen besprechen, wie am 4.01.2021 der Einstieg ins schulische Lernen stattfindet.
Es handelt sich also nicht um eine Ferienverlängerung, sondern die Schulpflicht wird angeleitet nach Hause verlegt. Jede Schülerin und jeder Schüler sind demzufolge verpflichtet, die gestellten Aufgaben in der dafür vorgesehen Zeit zu bearbeiten. Die Lehrerinnen und Lehrer werden zweimal in der Woche entsprechend individuell Rücksprache mit den Schülerinnen und Schülern halten.

In der Zeit vom 4.01.2021 bis 8.01.2021 findet in der Schule lediglich eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen (beide Elternteile!) statt, die keine Betreuung für ihr Kind ermöglichen können. Dafür benötigen wir die Eigenerklärung.
Die Notbetreuung kann täglich maximal für 8,5 Stunden in Anspruch genommen werden:
– für Kinder der Klassen 1-3 von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
– für Kinder der Klassen 4-6 von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr.
Für Kinder der Jahrgangsstufen 1-3 gibt es eine erweiterte Notbetreuung von 6.00 Uhr bis 7.30 Uhr oder 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr nur, wenn
a) die Eltern einen Arbeitszeitnachweis darüber erbringen, dass sie vor 7.30 Uhr und nach 16.00 Uhr beruflich tätig sind
b) und trotz einer grundsätzlichen Anspruchsberechtigung auf die erweiterte Notbetreuung diese mit der Schule abgesprochen ist.

Für Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung finden in der Betreuungszeit sowohl Freizeitangebote statt als auch die Begleitung des schulisch angeleiteten Lernens (also Aufgaben und Schreibmaterial mitbringen).

Die auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend, Familie aufgeführte Berufsliste und die Eigenerklärung finden Sie auch unter folgenden Links:

uebersicht-der-berufsgruppen-fuer-die-notbetreuung

Eigenerklärung der Eltern Systemrelevanz

Solle Ihr Kind Anspruch auf Notbetreuung haben, bitte umgehend die Eigenerklärung bei uns einreichen, damit wir entsprechend planen und organisieren können.