Schulordnung

Schulordnung der Wetzlar – Schule
Präambel

Ein gutes Zusammenleben, eine erfolgreiche Erziehung und Unterrichtsarbeit in der Schule sind nur dann zu erreichen, wenn bestimmte Verhaltensregeln von allen Beteiligten – Schüler, Lehrer, Erzieher, Eltern und übriges Personal – anerkannt und eingehalten werden. Allgemeine Werte wie Höflichkeit, Hilfsbereitschaft, Ehrlichkeit, Toleranz, Achtung vor dem anderen, seiner persönlichen Freiheit und seinem Eigentum sowie der Wille, das gesamte Schulgelände mit all seinen Einrichtungen zu schützen, sollen immer wieder in das Bewusstsein gerückt werden.

Alle am Schulleben Beteiligten tragen zur Selbständigkeit der Kinder bei.

 

  • Wir beachten Hinweisschilder.
  • Alle Kinder werden morgens am Schultor entlassen und nach Schulschluss dort empfangen.
  • Besucher (auch Eltern) holen sich im Büro einen Besucherausweis.
  • Im gesamten Schulgebäude reden wir leise miteinander und gehen langsam.
  • Wir verhalten uns allen Personen gegenüber höflich und freundlich,
  •  wir begrüßen uns.
  • Während des Schultages darf das Schulgelände nicht eigenmächtig verlassen werden.
  • Wir gehen rücksichtsvoll miteinander um.
  • Fahrräder und Roller müssen auf dem Schulhof geschoben werden.
  • Private Kraftfahrzeuge sind auf dem Schulgelände verboten.
  • Mit dem schulischen und privaten Eigentum gehen wir sorgfältig um.
  • Jeder ist verantwortlich für die Sauberkeit der Schulgebäude und des Schulgeländes: Abfälle gehören in die entsprechenden Behälter, Toiletten, Wände und Türen halten wir sauber.
  • Alle erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  • Mobiltelefone sind auf dem gesamten Schulgelände und im Schulhaus auszuschalten und bleiben in den Taschen.
  • Es gilt ein absolutes Verbot für Spiel- und Unterhaltungselektronik.
  • Wir bringen keine Gegenstände mit in die Schule, mit denen wir andere verletzen können oder den Unterricht stören.