Umgang mit der Testpflicht ab 19.04.2021

Liebe Eltern,

nachdem wir viele Anfragen von Ihnen hatten, die verständliche Sorge ausdrückten, dass Ihr Kind die Selbsttestung nicht alleine schafft oder Sie auch Sorge vor Stigmatisierung hatten, sollte ein Testergebnis ‚positiv‘ ausfallen, und wir auch im Kollegium der Meinung sind, dass es gerade für Grundschülerinnen und -schüler aus unterschiedlichen Gründen schwierig sein kann, sich selbst zu testen, haben wir uns für eine erweiterte Möglichkeit entschieden.
Ab Montagmorgen ist es möglich, dass Sie Ihr Kind in der Schule selbst testen. Dafür haben wir eine Eltern-Kind-Teststation in der Mensa eingerichtet. Jede Familie testet an einem eigenen Tisch, so dass genügend Abstand und Privatsphäre eingehalten werden. Auch Schülerinnen und Schüler, die sich das Selbsttesten zutrauen, kommen vor dem Unterricht rechtzeitig in die Teststation. Es finden keine Testungen in den Klassenräumen bzw. im Schulgebäude statt!
Das Testergebnis wird dann durch das schulischen Aufsichtspersonal diskret mitgeteilt und es wird eine Bescheinigung darüber ausgestellt. Damit dürfen die Kinder, deren Testergebnis ’negativ‘ ausfällt,  zum Präsenzunterricht in ihren Klassenraum, in den Instrumentalunterricht oder die Notbetreuung. – Wichtig ist allerdings, dass dafür ca. 20-30 min. mehr vor Unterrichtsbeginn eingeplant werden, bitte planen Sie dies mit ein.
Sollte ein Testergebnis ‚positiv‘ ausfallen, ist dies erst einmal nicht als Befund einer Covid19-Erkrankung zu werten, es handelt sich lediglich um einen Verdachtsfall. Das Kind darf aber nicht am Unterricht, dem Instrumentalunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen. Das Ergebnis muss gesondert über einen PCR-Test in einem der Testzentren überprüft werden. Eine Übersicht über die Testzentren finden Sie unter www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/testzentren_senbjf.pdf . Diese sind lt. Senatsverwaltung täglich von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr ohne Terminvereinbarung geöffnet. Natürlich können Sie auch jede andere Teststelle nutzen, auch Kinderärzte testen teilweise. Erst mit einem vorgelegten negativen PCR-Test darf das Kind die Schule wieder besuchen.

Alternativ können Sie auch Ihr Kind vorab bei einer öffentlichen Teststelle testen lassen und uns das Testergebnis mitbringen. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss personalisiert sein (muss auf den Namen des Kindes lauten).

Wenn Sie noch von den ausgegebenen Selbsttests welche zu Hause haben, bringen Sie bitte einen davon mit dem dazugehörigen Material mit.

Sollten Sie Ihr Kind aus unterschiedlichen Gründen gar nicht testen wollen, dann darf Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Da aber die Präsenzpflicht weiter ausgesetzt ist, ist das unproblematisch. Allerdings besteht die Schulpflicht weiter, so dass Sie uns, der Schule, mitteilen müssen, dass Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnimmt. Es erhält dann Aufgaben (Tages-/Wochenplan) für zu Hause, die bearbeitet an die Schule zurückgesandt werden müssen – wie dies geschieht, informiert Sie Ihre Klassenlehrkraft.
Es wird allerdings keinen online-Unterricht oder  eine andere Form des Unterrichtens zu Hause geben, da die Lehrkräfte täglich im Präsenzunterricht sind. Die ggf notwendige Einführung bzw. Erklärung von Aufgaben müssten dann zu Hause übernommen werden. Eine online-Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht möglich, da unsere Schule nur über eine 16mB-Leitung verfügt, die bereits im normalen Schulalltag überlastet ist und die lt. Telekom nicht erhöht werden kann .
Von den den Schulen zur Verfügung gestellten W-Lan-Routern haben wir lediglich vier erhalten, diese haben eine Reichweite von ca. 20 m, sind also nur innerhalb eines Raumes zu nutzen. Dazu kommt, dass unsere alten Computer alle nicht W-Lan-fähig sind.
Diese Voraussetzungen sollten Sie kennen, bevor Sie sich für eine der zwei Varianten entscheiden – Selbsttestung des Kindes bzw. Testung durch Sie als Eltern vor Ort bzw. Vorlegen eines Testergebnisses einer öffentlichen Teststelle nicht älter als 48 Stunden oder Nicht-Testung.
Ich denke, für die Testung haben wir der Testpflicht entsprechende Möglichkeiten aufgezeigt, die Sie und Ihr Kind nutzen können, damit es am Präsenzunterricht weiterhin teilnehmen kann.

Kein Kind darf ohne gültiges negatives Testergebnis am Präsenzunterricht, Instrumentalunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen!

Zweimal Testen in der Woche ist Pflicht!

Kinder, die nur für den Instrumentalunterricht in die Schule kommen, finden sich ab Montag um 9.30 Uhr  zum Testen in der Mensa ein.

Alle Informationen zur Testung und weiteren Corona-Regelungen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung unter www.berlin.de/sen/bjf . In dem sich im Kopfbereich der Seite befindendenKasten sind weitere Verlinkungen zu den Regelungen des Schulbetriebs und den Testungen zu finden.

Wir hoffen, mit unserer Organisation einige Ihrer Sorgen ausgeräumt zu haben und hoffen, noch viele unserer Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht, dem Instrumentalunterricht und der Notbetreuung begrüßen zu können.

Aktualisierung 19.04.2021: Lt. Seite der Senatsverwaltung für BJF darf der mitgebrachte Test nicht mehr älter als 24 Stunden sein.