Veränderungen für die Notbetreuung

Die Senatsverwaltung hat die Angaben zur Notbetreuung verändert. Während es anfänglich für uns Schulen noch hieß, Eltern (beide) müssen in systemrelevanten Berufen arbeiten, gab es auf der Seite der Senatsverwaltung dahingehend eine Veränderung.
Wie aus folgendem Link zu entnehmen ist, steht die Notbetreuung auch den Kindern offen, bei denen nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Allerdings gilt weiterhin, dass auch dann die Notbetreuung wirklich nur im Notfall genutzt werden soll, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt, um die sozialen Kontakte so gering wie möglich zu halten.

https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/#notbetreuung