Verlängerter Lockdown

Bis einschließlich des 12.02.2021 gibt es keine Präsenzpflicht in den Berliner Schulen. Wir führen also auch nach den Winterferien (1.02.2021-5.02.2021) das SaLzH (schulisch angeleitete Lernen zu Hause)  fort. Allerdings gilt weiterhin eine Schulpflicht. Die für das Lernen zu Hause erteilten Aufgaben müssen bearbeitet werden und es muss die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme gegeben sein.

Es findet keine reguläre Ferienbetreuung statt. Auch in der Winterferienwoche gelten weiterhin die Bestimmungen der Notbetreuung, d. h. ein Elternteil muss in einem systemrelevanten Beruf arbeiten oder alleinerziehend sein und keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung haben.

Für Eltern, die einen Anspruch auf die 10 zusätzlichen Tage Krankentagegeld für die Betreuung der Kinder haben, haben wir inzwischen ein offizielles Formular, das im Sekretariat beantragt werden kann. Dazu muss neben den Personalien des Kindes (Name, Geburtsdatum) auch der Zeitraum angegeben werden, in dem diese Tage genommen werden sollen. Das sollte also vorab mit dem Arbeitgeber besprochen sein.
Genaueres zum Krankentagegeld erfahren Sie auch unter

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/anspruch-auf-kinderkrankengeld.html

Über die Ausgabe der Zeugnisse zum Halbjahr informiert sie die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer.