Krankmeldung/Beurlaubung

Krankmeldung und Beurlaubung Ihres Kindes

Liebe Eltern,

ich begrüße Sie und Ihr Kind ganz herzlich an unserer Schule und freue mich auf unsere Zusammenarbeit. Schulbesuch ist Pflicht und ich möchte mit Ihnen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen.

Daher erkläre ich Ihnen kurz die Regeln bei Krankheit und Beurlaubung.

Falls Ihr Kind krank ist, rufen Sie bitte am Morgen des 1. Fehltages im Sekretariat der Schule an (Tel. 605 1007) und entschuldigen Ihr Kind. Ab dem 3. Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen vorliegen. Bei der Rückkehr Ihres Kindes in die Schule geben Sie ihm bitte eine Erklärung mit, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (z.B. Krankheit) ergeben. Bitte bedenken Sie, dass die Schule verpflichtet ist, unentschuldigtes Fehlen beim Schulamt zu melden.

Private Termine dürfen grundsätzlich nicht in die Unterrichts- und Betreuungszeit gelegt werden, hierzu zählen auch Arztbesuche. Für Ausnahmefälle müssen Sie rechtzeitig (zwei Tage vorher) einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung bei der/dem Klassenlehrerin/Klassenlehrer stellen, auch wenn es sich nur um einzelne Schulstunden handelt, da Ihr Kind schulpflichtig ist (siehe § 41ff. des Berliner Schulgesetzes). Für Beurlaubungen, die über drei Tage hinausgehen, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag bei der Schulleitung.

Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien können nicht genehmigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Brickl-Schmidt

 

 

 

 

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Wir haben von den oben stehenden Vorgaben Kenntnis genommen.

 

 

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Unterschrift Erziehungsberechtigte/r                                               Name des Kindes                          Klasse

 

 

Krankmeldung/Beurlaubung 02/16