Sommer – Ferien – Reisen – und dann …

Seit dem 25.06.2020 findet bei uns in der Schule die Ferienbetreuung für die Kinder statt, von denen uns ein gültiger Vertrag des Amtes und eine Anmeldung durch die Eltern vorliegt. Dank unseres großen und vielfältig gestalteten Schulgeländes und den geplanten Aktivitäten der Erzieherinne/Erzieher kommt auch keine Langeweile auf – auch wenn das Ferienprogramm aufgrund der noch geltenden Hygienebestimmungen anders stattfindet als sonst in den Ferien.

Sollten Familien in den Ferien in Länder verreisen, die als sog. Risikoländer für covid19 gelten (siehe Liste des RKI), beachten Sie bitte die anschließende 14-tägige Quarantänebestimmungen, ebenfalls auf der Seite des RKI unter „Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ zu finden.

Sehr kurzfristig wurde uns am 24.06.2020 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mitgeteilt, dass

„… nach § 8, 1 der Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung sind aus einem als Risikogebiet eingestuften Land einreisende Personen verpflichtet, sich selbst für 14 Tage zu isolieren. Daher wird dringend empfohlen, spätestens 14 Tage vor Unterrichtsbeginn von einer Ferienreise mit auch nur zeitweisem Aufenthalt in einem Risikogebiet (s. Liste des RKI) zurückzukehren .
Nach § 9, 3 der Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung müssen Personen nicht in Quarantäne, die unverzüglich nach der einreise der zuständigen Behörde ein ärztliches Zeugnis in deutscher und englischer Sprache mit aktuellem Laborbefund vorlegen, demzufolge bei ihnen keine Anzeichen einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus vorliegen. Voraussetzungen dafür sind,

  • dass sich das ärztliches Zeugnis auf eine molekularbiologische Testung stützt,
  • die in einem Mitgliedstaat der EU (Europäischen Union) oder einem anderen vom RKI (Robert-Koch-Institut hierfür empfohlenen Staat
  • höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wurde

Voraussetzung für die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht nach den Ferien ist, die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das die vorstehenden Anforderungen erfüllt, wenn bei Unterrichtsbeginn die Zeit der Quarantäne noch nicht abgelaufen ist.

Ist bei Unterrichtsbeginn die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen und kann kein! ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, gilt das Fehlen im Unterricht als unentschuldigt.“

Achten Sie also bitte alle darauf, dass Sie diese Bestimmungen einhalten – wir alle möchten gesund bleiben!

 

Der erste Schultag nach den Sommerferien ist Montag, 10. August 2020.

Wir beginnen folgendermaßen nach den Ferien, wie Sie bereits schriftlich informiert wurden:

Planung 10.-12.08.2020

  1. Klassen           8.00 – 11.30
  2. Klassen           8.15 – 11.50
  3. Klassen           8.30 – 12.15
  4. Klassen           8.45 – 12.40
  5. Klassen           9.00 – 13.00 (ab Dienstag für Konfliktlotsenauszubildende bereits ab 8.00 Uhr und bis 13.25!)

Nach dem Unterricht schließt sich eine 15-20 minütige Mittagessenszeit an.

Für die Eltern der Schulanfängerinnen/Schulanfänger findet am Montag, 10. August 2020 um 18.00 Uhr der erste Elternabend statt. Genaueres zum Ablauf aufgrund der dann geltenden Sars-Cov-2-Schutzmaßnahmen erfahren Sie rechtzeitig hier.

Leider haben wir noch keine Information über das neue Catering-Unternehmen, dass unsere Schule ab dem 01. August 2020 mit Mittagessen beliefern wird.
Sobald mir etwas dazu bekannt wird, erfahren Sie es hier.

So bleibt mir nur noch, Ihnen und Ihren Kindern – auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen – einen wunderbaren Sommer zu wünschen.
Erholen Sie sich etwas vom letzten halben Schuljahr, dass für alle sehr kräftezehrend war, genießen Sie gemeinsame Zeit mit Ihren Kindern, Ihrer Familie und kommen Sie alle gesund wieder bei uns an.