Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen ab dem 1.04.2022
Nach dem bisherigen Stand treten mit Ablauf des 31.03.2022 sämtliche Musterhygienepläne und der Stufenplan außer Kraft, ebenso wird die 2. Schul-Hygiene-Verordnung ebenfalls an diesem Tag ersatzlos außer Kraft treten. Bestehen bleibt allerdings die schulische Testpflicht, die dann in der neuen landesweiten „Basisschutzmaßnahmenverordnung“ geregelt sein wird. Ab dem 1.04.2022 fällt also auch die Maskenpflicht an den … weiter