Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen ab dem 1.04.2022

Nach dem bisherigen Stand treten mit Ablauf des 31.03.2022 sämtliche Musterhygienepläne und der Stufenplan außer Kraft, ebenso wird die 2. Schul-Hygiene-Verordnung ebenfalls an diesem Tag ersatzlos außer Kraft treten. Bestehen bleibt allerdings die schulische Testpflicht, die dann in der neuen landesweiten „Basisschutzmaßnahmenverordnung“ geregelt sein wird. Ab dem 1.04.2022 fällt also auch die Maskenpflicht an den … weiter

Info zu Corona-Maßnahmen

„Alle derzeit bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen bleiben bis zum 31. März 2022 unverändert bestehen. Dies gilt folglich auch für die Test- und die Maskenpflicht. Auch die Musterhygienepläne gelten bis zum 31. März 2022 weiter. Ab dem 1. April werden voraussichtlich andere und möglicherweise auch weniger Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen zulässig sein. Derzeit … weiter