Info zu Corona-Maßnahmen

„Alle derzeit bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen bleiben bis zum 31. März 2022 unverändert bestehen. Dies gilt folglich auch für die Test- und die Maskenpflicht. Auch die Musterhygienepläne gelten bis zum 31. März 2022 weiter.
Ab dem 1. April werden voraussichtlich andere und möglicherweise auch weniger Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen zulässig sein. Derzeit sieht der Gesetzentwurf des Bundes für das Infektionsschutzgesetz vor, dass an Schulen lediglich die Testpflicht als „Basisschutzmaßnahme“ erhalten bleibt. Alle anderen Schutz- und Hygienemaßnamen, insbesondere die Maskenpflicht, wären ab dem 1. April grundsätzlich nicht mehr zulässig. Die Maskenpflicht und
andere Maßnahmen wären erst wieder zulässig, sofern das Berliner Abgeordnetenhaus per Beschluss die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ für Berlin feststellt. Bezüglich der konkreten Regelungen, die ab dem 1. April in den Schulen gelten“ (SenBJF Brief an Schulen v. 16.03.2022), informiere ich sobald dazu Genaueres bekannt ist.

Hier der aktuelle Musterhygieneplan: musterhygieneplan_primarstufe_ohne_stufenplan

Übrigens – unsere Telefonanlage funktioniert seit letzter Woche Donnerstag wieder, es lag eine größere Störung an verschiedenen Schulen vor, die uns fast eine Woche ohne Telefon sein ließ, wie einige sicherlich bemerkt haben.