weiterer Corona-Fall

Seit Montag befindet sich eine weitere Klasse, die Klasse 6c, aufgrund einer Corona-Infektion mit akuten Symptomen in der Schülerschaft gemeinsam mit der Klassenlehrerin bis einschließlich zum 17.11.2020 in Quarantäne.

Leider erlebe ich auch immer mehr Menschen, die sich nicht an die Anweisungen zum Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung und der anderen Hygieneregeln halten und führe dahingehend auch vermehrt Gespräche.
Darum noch einmal ganz deutlich – in allen Gebäuden der Schule gilt das Tragen eines Nase-Mund-Schutzes für Erwachsene und für Kinder.
Kinder dürfen sie im Unterricht, wenn sie auf ihrem Platz sitzen, abnehmen. Es gibt noch keine Verpflichtung für Grundschüler*innen, die Nase-Mund-Bedeckung durchgängig zu tragen, es gibt aber von einzelnen Kolleg*inn*en die Bitte, aufgrund der eigenen Risikolage, zumal auch der Abstand zwischen den Kindern im Unterricht aufgrund der Raumsituation nicht gewährleistet werden kann. Selbstverständlich gibt es auch hier regelmäßige Zeiten am Tag, die Nase-Mund-Bedeckung zu lüften, z. B. auf dem Schulgelände in der Pause.
Ich weiß, dass auch in der Elternschaft Schreiben kursieren, die neben anderen nicht haltbaren Angaben auch angebliche gesundheitliche Schäden bei Kindern aufzeigen, wenn diese einen Nase-Mund-Schutz tragen. Dieses sind sogenannte „Fake-News“. Bei allen solchen Schreiben – und wenn sie noch so pseudowissenschaftlich daher kommen –  sollte immer die Quelle geprüft werden, von der diese Nachrichten kommen. Und wenn als Quelle nur „eine Gruppe von besorgten Eltern“ angegeben ist, dann ist die Unseriosität des Schreibens sehr deutlich. Solche in Umlauf gebrachten Schreiben müssen zwingend einen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts benennen (§55 RStV). Dieser ist sowohl straf- als auch privatrechtlich haftbar für die Inhalte des Schreibens.

Unsere momentanen Quarantänefälle gehen auf Erkrankungen mit Symptomen in der Schülerschaft zurück – Kinder können also ebenfalls am covid19-Virus erkranken, darum gilt für unsere Schule weiterhin die Beachtung aller Hygienemaßnahmen, die der Eindämmung des covid19-Virus gelten.